Architektenrecht

Wir beraten und vertreten alle am Bau beteiligten bei allen Fragen zum Architektenrecht umfassend und kompetent. Wir vertreten Architekten und Ingenieure sowie umgekehrt selbstverständlich auch Bauherren.

Wir klären Haftungsfragen, bewerten Planungsmängel und setzen Honorarforderungen nach HOAI durch oder wehren solche ab. Wir beraten außerdem in Zusammenhang mit der Beendigung und Kündigung von Architekten- und Ingenieurverträgen.

Ein weiterer Schwerpunkt unserer Tätigkeit sind Streitigkeiten über die sog. "Baukostenüberschreitung". Immer wieder kommt es bei Bauvorhaben zu (teilweise erheblichen) Überschreitungen der ursprünglich kalkulierten Baukosten. Für den Bauherren kann das sehr misslich sein. Im schlimmsten Fall droht ein Platzen der Finanzierung. Für alle Beteiligten stellt sich die Frage, ob der planende Architekt die Kostenüberschreitung vorhersehen konnte und musste und zu Schadenersatz verpflichtet ist. Die Anforderungen an eine derartige Schadenersatzverpflichtung sind hoch. Zudem gilt es, eine ganze Reihe sehr strenger Formvorschriften zu beachten. Aufgrund unserer Spezialisierung können wir den Beteiligten hier kompetent zu ihrem Recht verhelfen.

Unser vorrangiges Ziel ist stets, eine praxisgerechte Einigung zwischen den Parteien zu erreichen, um die teilweise enormen Sachverständigenkosten im Rahmen von Architektenstreitigkeiten und das damit verbundene Kostenrisiko zu vermeiden. Zu diesem Zweck arbeiten wir bereits außergerichtlich eng mit Sachverständigen zusammen, um die streitigen Punkte möglichst eindeutig zu klären. Eine gut durchdachte, sinnvoll konzipierte und geschickt verhandelte Einigung kann allen Beteiligten Ärger, Kosten und langwierige Gerichtsverfahren ersparen. Sofern sich eine solche Einigung nicht erzielen lässt, zögern wir aber selbstverständlich nicht, die Interessen unserer Mandanten mit allem notwendigen Nachdruck auch gerichtlich durchzusetzen.